Taekwon-Do-Kickboxschule Jungshin e. V.
Taekwon-Do-Kickboxschule Jungshin e. V.

 

Prävention vor Sexualisierter Gewalt (PSG)

Unsere Beauftragte zur Prävention Sexualisierter Gewalt ist

Ingeborg Ruckdeschel

Zu erreichen unter info@jungshin.de oder 0160/97708246

Unsere Schutzvereinbarung zur Prävention sexualisierter Gewalt

Ist einzusehen unter www.jungshin.de

 

 

Schutzvereinbarung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) in der

TKD-Kickboxschule Jungshin e. V.

 

Präambel
Die TKD-Kickboxschule Jungshin e. V.  beschäftigt sich mit dem Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ und versucht Ihnen als Eltern, ihren Kindern aber auch unseren Übungsleitern ein sicheres Gefühl zu geben.


Unsere Trainer*innen sind alle mit einer C- Breitensport-Lizenz ausgestattet und dadurch schon auf dieses Thema hin sensibilisiert worden.
Zusätzlich erfolgt im Verein eine Unterweisung durch die PsG-Beauftragte.


Alle Übungsleiter*innen im Verein akzeptieren, unterstützen und befolgen die unten aufgeführten Punkte unserer Schutzvereinbarung.


Sollten Sie Fragen haben, einen Vorfall erkennen oder selbst Opfer eines Übergriffes geworden sein, wenden Sie sich bitte an die Vereinsbeauftragte PsG Inge Ruckdeschel (Tel. 0160/97708246. Sie wird mit Ihnen weitere Schritte besprechen, sowie den Vorstand der TKD-Kickboxschule Jungshin e.V. informieren.


Die Begriffe Trainer und Sportler werden im Folgenden für alle Geschlechter (m/w/d) genutzt!

 

  1. Sportbetrieb

 

  1. Umkleideräume:


-     Umkleideräume werden ausschließlich nach Anklopfen und Aufforderung von     

      solchen Personen betreten, die mit dem Trainingsbetrieb nicht unmittelbar etwas zu  

      tun haben (z.B. Eltern)


-    Jungen und Mädchen sollen sich in getrennten Umkleiden umziehen, diese sind
      entsprechend gekennzeichnet
-     Trainer ziehen sich nicht gleichzeitig mit den Sportlern in der Umkleide um
-     Trainer betreten die Umkleiden nur im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, ggfs. mit  

einem weiteren Erwachsenen und/oder anderen Kindern
-     Es finden keine Besprechungen während des Umziehens statt


2. Duschräume:
-          Kein Duschen mit Kindern und Jugendlichen: Trainer duschen nicht gleichzeitig und   

           im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der

           Trainer die Dusche nur im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, ggfs. mit einem weiterem      

           Erwachsenen und/oder anderen Kindern

  • Es finden keine Besprechungen unter der Dusche statt


3. Training


Kickboxen ist eine Kontaktsportart. Körperkontakt ist bei Technik- und Sparringsübungen
unumgänglich. Trotzdem gelten folgenden Regeln:


-              Kein Einzeltraining o.‰. ohne Kontrollmöglichkeiten; es wird möglichst immer das
          „Sechsaugenprinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten


-           Körperkontakt wird nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung und  

           Vermittlung von Trainingsinhalten angewandt

-           Der Körperkontakt zum Zweck der Übung und der Hilfestellung erfolgt durch die  

           Kinder gegenseitig, sobald und soweit dies möglich ist


-              Körperkontakt bei Verletzungen nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der

           Verletzung


-              Notwenigkeit und Art und Weise des Körperkontakts durch den Trainer wird
           grundsätzlich oder ggfs. vorab geklärt, erklärt bzw. angekündigt


4. Toilettengang


-           Kleine Kinder, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieser
            nicht anwesend, wird im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen
            werden kann und muss


II.      Wettkämpfe, Unternehmungen und Fahrten


-              Trainer sind nicht mit einem Kind/Jugendlichen alleine in einem Raum, die Situation   

          wird entschärft durch das „Prinzip der offenen Tür“ und das „Sechsaugenprinzip


-          Getrennte Zimmer/Zelte für anvertraute Sportler und Trainer, wenn nicht anders
           möglich zwei Trainer im Schlafraum


-              Trainer legen sich nicht zu Sportlern ins Bett


-          Keine Mitnahmen von einzelnen Sportlern im Auto

 

-           Falls Unternehmungen mit einzelnen Sportlern nötig sind (z.B. Turnierteilnahmen im
           Leistungssportbereich) werden sie vorher begründet und abgesprochen

-              Der Zutritt fremder Personen (Unbekannte Dritte) bei Maßnahmen wie Trainingscamps ist   

           nicht gestattet

 

  1. Gespräche, Treffen und Beziehungsarbeit

 

-          Trainer nehmen Sportler nicht in ihren Privatbereich mit


-           Trainer machen einzelnen Kindern/Jugendlichen keine Geschenke


-          Bei vertraulichen Gesprächen gilt das „Prinzip der offenen Türe“ bzw. der Sichtkontakt zu

           einer weiteren erwachsenen Person

-           Klarheit im körperlichen Umgang miteinander: Körperkontakte finden nur in der
           „Öffentlichkeit“ der Gruppe statt

-         Zwischen Sportler und Trainer gibt es keine „Geheimnisse“. Alle Gesprächsinhalte
          könnten theoretisch einer weiteren Vertrauensperson offengelegt werden

-        Körperliche Kontakte wie in den Arm nehmen um zu gratulieren, Mut zu machen oder zu          

         trösten müssen von dem Sportler erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch                 

         sinnvolle Maß nicht überschreiten

 

-          Trainer äußern keine sexistischen Bemerkungen und abwertenden Kommentare, auch
         nicht in sozialen Medien, ¸über Sportler


-         Sexualisierte Kommentare bzw. Verhalten innerhalb der Sportgruppe, auch über soziale  

        Medien, wird umgehen in der Sportgruppe thematisiert. Der Trainer informiert bei Bedarf den   

        Vereinsvorstand.

 

  1. Digitale und soziale Medien


-              Es ist verboten, eine Person ohne deren Einwilligung an intimen Orten (z.B.  

            Umkleide, WC, Dusche, Schlafraum) zu fotografieren oder zu filmen. Auch mit

            Einwilligung sind diese Fotos zu vermeiden


-               Es ist verboten Abbildungen (Fotos, Videos) einer Person ohne deren Einwilligung zu
            veröffentlichen, u.a. auch in Messenger-Diensten (WhatsApp, Snapchat…)


-            Aufnahmen von Sportlern dürfen nur mit deren Einwilligung und zu offiziellen
             Vereinszwecken (Trainingsanalyse, Wettkämpfe, Mannschaftsfoto…) gemacht werden.
             Nach Nutzung und /oder Weiterleitung an die Sportler sind die Aufnahmen vom privaten
       

             Gerät zu löschen. Für private Aufnahmen des Sportlers wird ausschließlich das Gerät des    

             Sportlers verwendet. Anzügliche und missverständliche Posen der  

             Sportler sind zu vermeiden.


-                Kontaktdaten der Sportler werden nur für die Organisation des Sportbetriebs genutzt
             Nach Beendigung der Trainertätigkeit bzw. nach Verlassen des Sportlers der    

             Sportgruppe müssen die Kontaktdaten der anvertrauten Sportler gelöscht werden


-                Sollte Kontakt zwischen Trainer und Sportler über die sozialen Medien stattfinden,  

             muss dieser transparent (z.B. Gruppenchat) stattfinden. Gehen Eins-zu-Eins-Kontakte  

             über die Organisation und Inhalte des Trainings hinaus, ist ein 

             Vereinsverantwortlicher zu informieren.


-                Trainer stellen keine Kontakt- bzw. Freundschaftsanfragen in den sozialen Medien an
             ihre Sportler. Sie entscheiden reflektiert und transparent in Absprache mit den
             Vereinsverantwortlichen unter welchen Voraussetzungen solche Anfragen von den
             Sportlern von ihnen angenommen werden

 

-                Trainer gestalten ihre öffentlichen, von den Sportlern einsehbaren Auftritte in den

              sozialen Medien so, dass ihre anvertrauten Sportler nicht mit jugendgefährdenden

              Inhalten konfrontiert werden

 

  1.  Meldekette

Kind/Jugendlicher vertraut sich an:

ruhige Gesprächsführung – nichts überstürzen

Meldung an PsG-Beauftragten – Dokumentation durch diesen

Weiterleitung an Vorstand und Besprechung des weiteren Vorgehens

 

Trainer macht Beobachtung bei Kind/Jugendlichem:

Meldung an PsG-Beauftragten – Dokumentation durch diesen

Weiterleitung an Vorstand und Besprechung des weiteren Vorgehens

 

Beobachtetes Verhalten bei Übungsleiter:

Meldung an PsG-Beauftragten – Dokumentation durch diesen

Weiterleitung an Vorstand und Besprechung des weiteren Vorgehens

 

 

 

 

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