Prävention vor Sexualisierter Gewalt (PSG)
Unsere Beauftragte zur Prävention Sexualisierter Gewalt ist
Ingeborg Ruckdeschel
Zu erreichen unter info@jungshin.de oder 0160/97708246
Unsere Schutzvereinbarung zur Prävention sexualisierter Gewalt
Ist einzusehen unter www.jungshin.de
Schutzvereinbarung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) in der
TKD-Kickboxschule Jungshin e. V.
Präambel
Die TKD-Kickboxschule Jungshin e. V. beschäftigt sich mit dem Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ und versucht
Ihnen als Eltern, ihren Kindern aber auch unseren Übungsleitern ein sicheres Gefühl zu geben.
Unsere Trainer*innen sind alle mit einer C- Breitensport-Lizenz ausgestattet und dadurch schon auf dieses Thema hin
sensibilisiert worden.
Zusätzlich erfolgt im Verein eine Unterweisung durch die PsG-Beauftragte.
Alle Übungsleiter*innen im Verein akzeptieren, unterstützen und befolgen die unten aufgeführten Punkte unserer
Schutzvereinbarung.
Sollten Sie Fragen haben, einen Vorfall erkennen oder selbst Opfer eines Übergriffes geworden sein, wenden Sie sich bitte
an die Vereinsbeauftragte PsG Inge Ruckdeschel (Tel. 0160/97708246. Sie wird mit Ihnen weitere Schritte besprechen, sowie den Vorstand der TKD-Kickboxschule Jungshin e.V.
informieren.
Die Begriffe Trainer und Sportler werden im Folgenden für alle Geschlechter (m/w/d) genutzt!
- Umkleideräume werden ausschließlich nach Anklopfen und Aufforderung von
solchen Personen betreten, die mit dem Trainingsbetrieb nicht unmittelbar etwas zu
tun haben (z.B. Eltern)
- Jungen und Mädchen sollen sich in getrennten Umkleiden umziehen, diese sind
entsprechend gekennzeichnet
- Trainer ziehen sich nicht gleichzeitig mit den Sportlern in der Umkleide um
- Trainer betreten die Umkleiden nur im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, ggfs. mit
einem weiteren Erwachsenen und/oder anderen Kindern
- Es finden keine Besprechungen während des Umziehens statt
2. Duschräume:
- Kein Duschen mit Kindern und Jugendlichen: Trainer duschen nicht gleichzeitig und
im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der
Trainer die Dusche nur im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, ggfs. mit einem weiterem
Erwachsenen und/oder anderen Kindern
3. Training
Kickboxen ist eine Kontaktsportart. Körperkontakt ist bei Technik- und Sparringsübungen
unumgänglich. Trotzdem gelten folgenden Regeln:
- Kein Einzeltraining o.‰. ohne
Kontrollmöglichkeiten; es wird möglichst immer das
„Sechsaugenprinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten
- Körperkontakt wird nur für die Dauer und zum Zweck der
Hilfestellung und
Vermittlung von Trainingsinhalten angewandt
- Der Körperkontakt zum Zweck der Übung und der Hilfestellung erfolgt durch die
Kinder gegenseitig, sobald und soweit dies möglich ist
- Körperkontakt bei Verletzungen nur für die Dauer
und zum Zweck der Versorgung der
Verletzung
- Notwenigkeit und Art und Weise des
Körperkontakts durch den Trainer wird
grundsätzlich oder ggfs. vorab geklärt, erklärt bzw. angekündigt
4. Toilettengang
- Kleine Kinder, die hier Hilfe benötigen, werden von einem
Elternteil begleitet; ist dieser
nicht anwesend, wird im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen
werden kann und muss
II. Wettkämpfe, Unternehmungen und
Fahrten
- Trainer sind nicht mit einem Kind/Jugendlichen
alleine in einem Raum, die Situation
wird entschärft durch das „Prinzip der offenen Tür“ und das „Sechsaugenprinzip“
- Getrennte Zimmer/Zelte für anvertraute Sportler und
Trainer, wenn nicht anders
möglich zwei Trainer im Schlafraum
- Trainer legen sich nicht zu Sportlern ins
Bett
- Keine Mitnahmen von einzelnen Sportlern im
Auto
- Falls Unternehmungen mit einzelnen Sportlern nötig sind
(z.B. Turnierteilnahmen im
Leistungssportbereich) werden sie vorher begründet und abgesprochen
- Der Zutritt fremder Personen (Unbekannte Dritte) bei Maßnahmen wie Trainingscamps ist
nicht gestattet
- Trainer nehmen Sportler nicht in ihren Privatbereich mit
- Trainer machen einzelnen Kindern/Jugendlichen keine
Geschenke
- Bei vertraulichen Gesprächen gilt das „Prinzip der offenen Türe“ bzw.
der Sichtkontakt zu
einer weiteren erwachsenen Person
- Klarheit im körperlichen Umgang miteinander:
Körperkontakte finden nur in der
„Öffentlichkeit“ der Gruppe statt
- Zwischen Sportler und Trainer gibt es keine „Geheimnisse“. Alle
Gesprächsinhalte
könnten theoretisch einer weiteren Vertrauensperson offengelegt werden
- Körperliche Kontakte wie in den Arm nehmen um zu gratulieren, Mut zu machen oder zu
trösten müssen von dem Sportler erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch
sinnvolle Maß nicht überschreiten
- Trainer äußern keine sexistischen Bemerkungen und abwertenden
Kommentare, auch
nicht in sozialen Medien, ¸über Sportler
- Sexualisierte Kommentare bzw. Verhalten innerhalb der Sportgruppe, auch
über soziale
Medien, wird umgehen in der Sportgruppe thematisiert. Der Trainer informiert bei Bedarf den
Vereinsvorstand.
- Es ist verboten, eine Person ohne deren
Einwilligung an intimen Orten (z.B.
Umkleide, WC, Dusche, Schlafraum) zu fotografieren oder zu filmen. Auch mit
Einwilligung sind diese Fotos zu vermeiden
- Es ist verboten Abbildungen (Fotos,
Videos) einer Person ohne deren Einwilligung zu
veröffentlichen, u.a. auch in Messenger-Diensten (WhatsApp, Snapchat…)
- Aufnahmen von Sportlern dürfen nur mit deren Einwilligung
und zu offiziellen
Vereinszwecken (Trainingsanalyse, Wettkämpfe, Mannschaftsfoto…) gemacht werden.
Nach Nutzung und /oder Weiterleitung an die Sportler sind die Aufnahmen vom privaten
Gerät zu löschen. Für private Aufnahmen des Sportlers wird ausschließlich das Gerät des
Sportlers verwendet. Anzügliche und missverständliche Posen der
Sportler sind zu vermeiden.
- Kontaktdaten der Sportler werden nur
für die Organisation des Sportbetriebs genutzt
Nach Beendigung der Trainertätigkeit bzw. nach Verlassen des Sportlers der
Sportgruppe müssen die Kontaktdaten der anvertrauten Sportler gelöscht werden
- Sollte Kontakt zwischen Trainer und
Sportler über die sozialen Medien stattfinden,
muss dieser transparent (z.B. Gruppenchat) stattfinden. Gehen Eins-zu-Eins-Kontakte
über die Organisation und Inhalte des Trainings hinaus, ist ein
Vereinsverantwortlicher zu informieren.
- Trainer stellen keine Kontakt- bzw.
Freundschaftsanfragen in den sozialen Medien an
ihre Sportler. Sie entscheiden reflektiert und transparent in Absprache mit den
Vereinsverantwortlichen unter welchen Voraussetzungen solche Anfragen von den
Sportlern von ihnen angenommen werden
- Trainer gestalten ihre öffentlichen, von den Sportlern einsehbaren Auftritte in den
sozialen Medien so, dass ihre anvertrauten Sportler nicht mit jugendgefährdenden
Inhalten konfrontiert werden
Kind/Jugendlicher vertraut sich an:
ruhige Gesprächsführung – nichts überstürzen
Meldung an PsG-Beauftragten – Dokumentation durch diesen
Weiterleitung an Vorstand und Besprechung des weiteren Vorgehens
Trainer macht Beobachtung bei Kind/Jugendlichem:
Meldung an PsG-Beauftragten – Dokumentation durch diesen
Weiterleitung an Vorstand und Besprechung des weiteren Vorgehens
Beobachtetes Verhalten bei Übungsleiter:
Meldung an PsG-Beauftragten – Dokumentation durch diesen
Weiterleitung an Vorstand und Besprechung des weiteren Vorgehens